Kostenübernahme der Psychotherapie für gesezlich Versicherte

Da ich eine Kassenzulassung habe, ist die Kostenübernahme von begründeten Diagnosen für gesetzlich Versicherte problemlos möglich. Nach den max. 4 probatorischen Sitzungen kann zunächst bei der Krankenkasse eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12 Stunden beantragt werden. Falls dies für die Behandlung Ihrer Problematik nicht ausreichen sollte, kann i.d. Regel eine Verlängerung beantragt werden.

Die Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt zur Zeit 6-12 Monate. Das ist abhängig davon zu welchen Uhrzeiten sie Termine wahrnehmen können. Später Nachmittag und Abendtermine sind leider mit längeren Wartezeiten verbunden. Der späteste von mir angebotene Abendtermin ist Mi und Do 17 Uhr. Die frühesten Termine sind Mo-Do ab 10 Uhr möglich. Ob es für Sie sinnvoll ist, die Wartezeit in Kauf zu nehmen, bespreche ich mit Ihnen gerne telefonisch oder persönlich bei einem Erstgespräch.
Um dies zu vereinbaren können Sie mich per Email (praxis(at)altfreder.de) kontaktieren oder telefonisch (Beachten Sie bitte dabei die Datenschutzhinweise). Bitte habe Sie Verständis dafür, dass ich ihre Anfrage nicht immer unmittelbar beantworten kann. Falls die Wartezeiten auf der Warteliste 12 Monate überschreiben behalten ich mir vor vorübergehend keine neuen Patienten mehr aufzunehmen.
Davon unabhängig haben alle gesetzlich Versichertan seit dem 01.04.2017 einen Anspruch auf einen Sprechstundentermin. Auch wenn in durchführenden Praxis im weiteren Verlauf kein Therapieplatz angeboten werden kann. Dieser Sprechstundentermin dient zu orientierung und zur Abklärung des vorliegens einer behanldungsbedürftigen Behandlung.
Falls Sie an einem solchen Sprechstundentermin interessiert sind, haben Sie die Möglichkeit einen Termin in der telefonischen Sprechzeit Di, Mi und Do von 10:50-12:00 Uhr zu vereinbaren unter der Telefonnummer 0211-91737280.

Bei anderen Fragen können Sie telefonisch unter 0211-4939691 oder per Email unter praxis(at)altfreder.de Kontakt zu mir aufnehmen.