Kostenübernahme der Psychotherapie

Für Privat-Patienten:

Die Kostenübernahme von begründeten Diagnosen ist für privat Versicherte i.d. Regel problemlos möglich. Sitzungsumfang (20 Sitzungen oder unbegrenzt pro Kalenderjahr) und Ausmaß der Kostenübernahme variieren abhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse über Ablauf und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin. Wie Sie es als privat Versicherter gewohnt sind, geht die Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Die Abrechnung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten).

Für Selbstzahler:

Als Selbstzahler unterliegen Sie keinerlei Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt nach GOP
(Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten).

Für Beihilfe-Patienten:

Psychotherapeutische Leistungen werden i.d. Regel durch Bund und Länder (Beamtenversorgung ) problemlos und anteilig gewährt. Übersteigt der Behandlungsumfang 10 Sitzungen, ist ein ausführlicher Antrag zu stellen.

Bitte nehmen Sie mit ihrer zuständigen Beamtenkasse Kontakt auf hinsichtlich Ablauf und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin.

Wenn Sie mit mir einen Termin vereinbaren möchten, können Sie mich unter 0211-4939691 anrufen oder mir eine Email unter praxis(at)altfreder.de schicken. Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise.